Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

IBJ IngenieurBüro Jahnke

 

Vertragsgegenstand

1. Gegenstand des Vertrags ist die in der Auftragserteilung / Auftragsbestätigung dargelegte Aufgabe.

2. Als Grund für die Beauftragung des Sachverständigen gilt ausschließlich der im Auftrag genannte Verwendungszweck. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Sachverständigen genaue Angaben über den Verwendungszweck zu machen und bei einer Änderung dies dem Sachverständigen unverzüglich mitzuteilen. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur dann, wenn sie vom Sachverständigen ausdrücklich unterschrieben werden.

 

Rechte und Pflichten

1. Der Auftrag zur Erstellung eines Gutachtens wird vom Sachverständigen nach den geltenden Grundsätzen unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt.

2. Der Sachverständige ist nicht an Weisungen des Auftraggebers gebunden, wenn diese eine inhaltliche Unrichtigkeit des Gutachtens zur Folge hätten.

3. Der Sachverständige kann, ohne eine besondere Zustimmung des Auftraggebers, folgende für die Durchführung des Auftrages notwendigen Dinge veranlassen: Besichtigungen, notwendige Untersuchungen, Laborversuche, Fotos, Skizzen, Reisen bis zu einer Entfernung von 150 km (ab Büroadresse des Sachverständigen).

4. Es können auch andere Tätigkeiten, die dem Berufsbild des Bauingenieurs entsprechen, beauftragt werden.

 

Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für den Sachverständigen notwendigen sowie gewünschten Unterlagen rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Er hat den Sachverständigen bei seiner Arbeit zu unterstützen und ihm den Zugang zum Begutachtungs-objekt zu ermöglichen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Sachverständigen unverzüglich auf Änderungen hinzuweisen, die für das Gutachten von Belang sind.

 

Hilfskräfte

Der Sachverständige ist verpflichtet, das Gutachten persönlich zu erstellen. Sofern es für die Durchführung des Auftrags jedoch notwendig ist, kann der Sachverständige nach eigenem Ermessen Hilfskräfte heranziehen. Anfallende Kosten für Hilfskräfte oder Laboruntersuchungen sind vom Auftraggeber ohne vorherige Absprache mit dem Sachverständigen zu bezahlen. Dies gilt bis zu einem Wert von € 250,00 Euro im Einzelfall, höchstens jedoch bis zur Höhe von 10 % der Auftragssumme. Sofern höhere Kosten anfallen, sind diese mit dem Auftraggeber abzusprechen.

 

Weitere Sachverständige

Weitere Sachverständige können grundsätzlich nur nach Absprache mit dem Auftraggeber eingeschaltet werden. Die Kosten hierfür trägt der Auftraggeber. Der Sachverständige haftet nicht für Gutachten oder Ergebnisse weiterer Sachverständiger oder Fachgutachter.

 

Terminvereinbarung

Der Sachverständige hat das Gutachten in einer für ihn zumutbaren Zeit zu erstellen. Terminabsprachen gelten nur dann, sofern sie schriftlich dem Auftraggeber zugesichert worden sind.

 

Schweigepflicht

1. Der Sachverständige ist im Rahmen seiner gutachterlichen Tätigkeit dazu verpflichtet, die ihm anvertrauten persönlichen und geschäftlichen Geheimnisse nicht an Dritte weiterzugeben. Auch über nicht offenkundige Tatsachen hat er Verschwiegenheit zu wahren.

2. Der Sachverständige ist zur Offenbarung der ihm anvertrauten Geheimnisse dann befugt, wenn dies aufgrund gesetzlicher Vorschriften geschieht oder der Auftraggeber ihn ausdrücklich von seiner Schweigepflicht entbunden hat.

 

Urheberrecht

1. Der Auftraggeber darf das von ihm in Auftrag gegebene Gutachten nur zu dem in der Auftragserteilung festgelegten Zweck verwenden. Vervielfältigung und Veröffentlichung eines Gutachtens sind nur dann möglich, wenn der Sachverständige hierzu ausdrücklich sein schriftliches Einverständnis gegeben hat.

2. Der Sachverständige hat an dem von ihm erstellten Gutachten inkl. der von ihm dafür erstellten Bilder ein Urheberrecht.

 

Auskunftspflicht

Der Auftraggeber hat das Recht, vom Sachverständigen Auskünfte darüber zu verlangen, ob das Gutachten termingerecht fertig gestellt werden kann, ob zu den anfänglich vereinbarten Auslagen weitere Mittel des Auftraggebers erforderlich sind sowie über den neuesten Stand des Gutachtens.

 

Vergütung des Sachverständigen

1. Grundlage für die Vergütung des Sachverständigen sind die einschlägigen Bestimmungen des BGB, die entsprechende Bestimmung in diesen AGB sowie die getroffenen Vereinbarungen des Gutachtervertrags.

2. Der Sachverständige kann Vorauszahlungen für die von ihm geforderten Leistungen und Aufwendungen verlangen. Die Höhe der angeordneten Vorauszahlung ist im jeweiligen Gutachtervertrag anzugeben. Der Sachverständige ist berechtigt, erst nach Eingang der Vorauszahlung tätig zu werden.

3. Der Sachverständige hat einen Anspruch darauf, die ihm entstandenen Aufwendungen, die für die Erstellung des Gutachtens notwendig sind, dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.

4. Die volle Gebühr wird mit Überreichung des Gutachtens an den Auftraggeber oder einer von ihm benannten Person fällig. Bereits bezahlte Vorauszahlungen sind in Abzug zu bringen.

5. Die Gebührenrechnung des Sachverständigen kann entweder nach dem Objektwert fest vereinbart werden oder richtet sich nach den in diesen AGB aufgeführten Stunden- und Verrechnungssätzen jeweils nach dem Zeitaufwand. Als Stundensätze gelten: Für den Sachverständigen 90,00EUR*, für die Hilfskraft 65,00 EUR* zzgl. gesetzlicher MwSt.

6. Im Einzelfall kann der Sachverständige diese Gebühren bis zu 30 % überschreiten, wenn von ihm nur Teilleistungen gefordert werden, es einem umfangreichen Literaturstudium bedarf oder ein besonderer Einsatz des Sachverständigen gefordert wird (z. B. Arbeit an Feiertagen, Eilbedürftigkeit).

7. Für die An- und Abfahrt zum Schadensort, sowie alle Fahrten, die im Zusammenhang mit der Erfüllung des Auftrages stehen, werden mit 0,55 Euro pro gefahrenen Kilometer, zzgl. Der gesetzlichen MwSt. berechnet.

8. Die Leistungen des Sachverständigen sowie Auslagen, die der Sachverständige in Rechnung stellt, unterliegen der derzeit gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

Zahlungen

Der Rechnungsbetrag wird mit dem Datum der Rechnungsstellung oder mit Übergabe des Gutachtens fällig. Der Rechnungsbetrag ist grundsätzlich umgehend nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu bezahlen.  Bei nicht fristgerechter Bezahlung der Gutachterrechnung hat der Auftraggeber für den Schaden einzustehen, der dem Sachverständigen durch diesen Verzug entstanden ist. Des Weiteren ist der Sachverständige befugt, die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 BGB) zu verlangen. Mahngebühren werden in der Höhe fällig, wie Aufwendungen für den Sachverständigen entstehen.

 

Haftung

1. Der Sachverständige haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Unabhängig davon, ob es sich um eine vertragliche, ausservertragliche oder um eine gesetzliche Anspruchsgrundlage handelt.

2. Der Sachverständige haftet für Schäden, die auf einem mangelhaften Gutachten beruhen – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur dann, wenn er oder seine Erfüllungsgehilfen, die Schäden durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung verursacht haben. Dies gilt auch für Schäden, die der Sachverständige bei Vorbereitung seines Gutachtens verursacht hat sowie für Schäden, die nach erfolgter Nacherfüllung entstanden sind. § 939 BGB bleibt unberührt. Alle darüber hinausgehenden Schadenersatzansprüche werden ausgeschlossen. So gilt u.a., dass wenn für eine Sachverständigenleistung Bauteilöffnungen vollzogen werden müssen, der Sachverständige oder sein Erfüllungsgehilfe nicht für eine Wiederherstellung in Haftung genommen werden können.
3. Sollte der Auftraggeber das Gutachten an Dritte weitergeben, so übernimmt er die persönliche Haftung für Schäden Dritter, die aufgrund des Gutachtens entstehen. Er stellt den Gutachter entsprechend von Haftungsansprüchen Dritter frei.

 

Kündigung


1.Eine Kündigung des Gutachterauftrags ist nur aus wichtigem Grund möglich. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
2. Als wichtiger Kündigungsgrund gilt, wenn der Sachverständige in grober Weise gegen die ihm nach der Sachverständigenordnung obliegenden Verpflichtungen verstößt.

3. Als wichtiger Kündigungsgrund gilt unter anderem, wenn der Auftraggeber seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt, seine Zustimmung zur Einsicht verweigert oder dem Sachverständigen keinen Zugang verschafft. Des Weiteren gilt als wichtiger Kündigungsgrund, wenn der Auftraggeber den Sachverständigen in seiner Arbeit behindert oder sein pflichtwidriges Verhalten aufgrund einer Mahnung des Sachverständigen nicht ändert.

 

 

 

 

 

Erfüllungsort


Ort der Erfüllung ist der Geschäftssitz des Sachverständigen.

 

Schlussbestimmungen


1. Falls eine Bestimmung dieses Vertrages aufgrund gesetzlicher Regelungen nichtig ist, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen können durch solche ersetzt werden, die dem gewollten Zweck am nächsten kommen und gesetzlich zulässig sind. Die Vertragsparteien verpflichten sich zur Annahme einer solchen Ersatzbestimmung.

2. Änderungen oder Nebenabreden zu diesem Vertrag haben schriftlich zu erfolgen.

 

Datenschutzerklärung

An wen Sie sich wenden können:

Verantwortlicher:

IBJ IngenieurBüro Jahnke
Kinzigtalstrasse 14
36399 Freiensteinau
Telefon: +49(0)6666 2829990
Mail: ing.buerojahnke@gmx.de
Vertretungsberechtigte Geschäftsführer
Wolfram Jahnke
USt ID Nr. DE 236 126 224

Aufsichtsbehörde

Für das IngenieurBüro Jahnke ist folgende Aufsichtsbehörde zuständig

Der Hessische Datenschutzbeauftragte
Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch
Gustav-Stresemann-Ring 1
65189 Wiesbaden
Tel.: 0611-1408-0
Fax: 0611-1408-611

Datenschutzbeauftragter

Wolfram Jahnke
IBJ IngenieurBüro Jahnke
Kinzigtalstrass 14
36399 Freiensteinau
Tel.: 
+49(0)6666 2829990
E-Mail: ing.buerojahnk@gmx.de

 

Motivation

Datenschutz schützt Menschen vor den Folgen der Erhebung und Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten. Diese Datenschutzerklärung möchte Sie über die Art, den Umfang und den Zweck der Verarbeitung und Ihre Rechte informieren. Hierbei verwenden wir eine sog. Single-Site-Datenschutzerklärung. In den einzelnen Abschnitten finden Sie die entsprechenden Informationen in einer einfach verständlichen Sprache. Am Ende jedes Abschnitts finden Sie einen Link zu der gesetzlichen Grundlage der Informationen.

Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf der Grundlage der Europäischen Datenschutzverordnung (DSGVO) und den für das IBJ IngenieurBüro Jahnke zutreffenden landesspezifischen Datenschutzbestimmungen. Wir verfolgen in unserem Angebot das Prinzip der Datenminimierung und Datenvermeidung. Ihre persönlichen Daten werden vertraulich behandelt und nur zu den angegebenen Zwecken genutzt. Ihre persönlichen Daten werden nicht ohne Ihre Zustimmung an Dritte weitergegeben, außer ein in der vorliegenden Datenschutzerklärung beschriebene Verarbeitung oder eine gesetzliche Vorschrift macht diese Weitergabe notwendig.

Die Risiken, die mit der Erhebung, Verarbeitung und Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten verbunden sind, werden von uns nach Art und Umfang der Verarbeitung bewertet. Unser Datenschutzmanagement ist ein zyklisches System der Planung, Überprüfung, Anpassung und Einführung. Wir ergreifen technische und organisatorische Maßnahmen, um die Risiken, die mit der Verarbeitung einher gehen, zu senken. Wir möchten Sie um Verständnis bitten, dass diese Maßnahmen an einen Aufwandsvorbehalt gebunden sind. Der Aufwand steht dabei in einem zumutbaren Verhältnis zu den Risiken.

Für Fragen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung. Anregungen zur ständigen Verbesserung des Schutzes Ihrer personenbezogenen Daten greifen wir gerne auf. Erfahren Sie mehr über die Begriffe des Datenschutzes

 

Voraussetzungen

Personenbezogenen Daten dürfen von uns nur unter bestimmten Voraussetzungen verarbeitet werden. Nachfolgend möchten wir einen Überblick über diese Voraussetzungen geben.

Transparenz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf eine nachvollziehbare Art und Weise.

Zweckbindung

Personenbezogenen Daten werden von uns nur zu festgelegten, eindeutigen und legitimen Zwecken verarbeitet. Wir befolgen die Grundsätze der Datenminimierung und verarbeiten nur personenbezogene Daten, die zur Erfüllung der Zwecke notwendig sind.

Richtigkeit

Personenbezogenen Daten sollen sachlich richtig sein. Ist dies nicht der Fall, werden die personenbezogenen Daten berichtigt.

Speicherdauer

Personenbezogenen Daten werden nur so lange gespeichert, wie es für den Zweck der Verarbeitung notwendig ist.

Sicherheit und Vertraulichkeit

Personenbezogenen Daten werden auf eine Art und Weise verarbeitet, die die Sicherheit und Vertraulichkeit der Daten gewährleistet.

Rechtmäßigkeit

Wir verarbeiten personenbezogene Daten unter der Bedingung Ihrer Einwilligung, zur Erfüllung eines Vertrages oder einer rechtlichen Verpflichtung. Darüber hinaus verarbeiten wir personenbezogene Daten unter den Bedingungen eines berechtigten Interesses, soweit nicht Ihre Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten gegenüber unserem berechtigten Interesse überwiegen. In Ausnahmefällen verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten, wenn dadurch lebenswichtige Interessen geschützt werden. Erfahren Sie mehr über die Voraussetzungen und Bedingungen

 

Rechte

Recht auf Auskunft

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Wir stellen Ihnen diese Auskunft innerhalb von 4 Wochen in Form eines Datenbriefes zur Verfügung. Bei einer berechtigten Anfrage ist die Auskunft kostenlos für Sie. Der Datenbrief gibt Ihnen Auskunft darüber, zu welchem Zweck wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten. Wir teilen Ihnen mit, welche Kategorien personenbezogener Daten wir von Ihnen verarbeiten und ob diese an Dritte weitergeleitet werden. Falls dies möglich ist, erfahren Sie wann oder zu welchem Anlass Ihre personenbezogenen Daten von uns gelöscht werden. In der vorliegenden Datenschutzrichtlinie erfüllen wir weitere Auskunftsrechte, die Sie uns gegenüber haben.

Recht auf Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung

Sie haben das Recht auf Berichtigung, Löschung und einer Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, soweit dieses Recht nicht durch andere gesetzliche Vorschriften eingeschränkt wird.

Recht auf Übertragung

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Angepasst am  30.Oktober 2018